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Das Steuerrecht ist ein höchst umfangreiches Rechtsgebiet,
das besondere Kenntnisse voraussetzt. Daher arbeiten wir sowohl mit den
Steuerberatern unserer Mandanten als auch mit uns kooperierenden
Steuerberatern zusammen, um unseren Mandanten die bestmögliche Beratung zu
bieten. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht es uns, trotz des meist großen
Umfangs der Akten, Sie schnell und fristgemäß zu beraten. Unter anderem bei
der rechtlichen Überprüfung von ergangenen Steuerbescheiden oder bei der
Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber den Finanzämtern.
Rechtsanwalt Thorsten Schmitter, der das Steuerrecht betreut, berät Sie aber
auch im Steuerstrafrecht. Da die steuerrechtlichen Vorschriften so
umfangreich sind, ist eine steuerstrafrechtliche Beratung von großer
Bedeutung. Das Ziel der Beratung im Steuerstrafrecht ist
oft die Vermeidung einer Hauptverhandlung bzw. vorab die Vermeidung von
Ermittlungs- und Strafverfahren. Sowohl präventiv als auch bei bereits
begangenen Steuervergehen erörtern wir mit Ihnen dafür den besten
Lösungsweg. So beraten wir unter anderem bei strafbefreienden
Selbstanzeigen, bei der Verteidigung gegen die Steuerfahndung und im Rahmen
des Amnestiegesetzes (StraBEG).
Neben diesen eher klassischen Rechtsgebieten berät Sie Rechtsanwalt
Schmitter aber auch bei den heutzutage immer häufiger durchgeführten
Maßnahmen der Hauptzollämter - sprich bei Schwarzarbeit-Kontrollen.
Die Hauptzollämter haben eine eigene Abteilung "Finanzkontrolle
Schwarzarbeit" - kurz FKS -, der die Überprüfung von Beschäftigten und
Arbeitgebern hinsichtlich der Einhaltung ihrer Pflichten insbesondere nach
den Vorschriften des Sozial- und Arbeitsrechts und des Steuerrechts obliegt.
Die von den Zollbehörden durchgeführten Kontrollen stellen für die
Betroffenen häufig enorme Eingriffe in ihre Rechte dar, die nur teilweise
hingenommen werden müssen. Herr Schmitter berät sowohl Unternehmen als auch
Arbeitnehmer vorab und bei einer konkreten Maßnahme der Hauptzollämter über
ihre Rechte und eine mögliche Verteidigung.
Die Strafen im Steuerstrafrecht und bei Verstößen gegen die Schwarzarbeit
sind meist sehr empfindlich, daher ist eine professionelle Beratung
ausgesprochen wichtig. Rechtsanwalt Thorsten Schmitter, hat neben seiner
juristischen Ausbildung auch eine kaufmännische Ausbildung und ein
Zusatz-Examen im Steuerrecht, das Voraussetzung für die Führung des Titels
Fachanwalt für Steuerrecht ist, abgelegt.
Im Sekretariat steht Ihnen Frau Sabrina Drichel für die Vereinbarung
eines Termins gerne zur Verfügung.
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