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Die wohl häufigste Problematik im Erbrecht ist es, einen Ausgleich zu
schaffen zwischen dem letzten Willen eines verstorbenen Menschen und den
Rechten der Hinterbliebenen. Daneben ist es häufig Aufgabe eines
Erbrechtlers die Rechte der Erben untereinander zu ordnen und durchzusetzen.
Nicht selten geraten Familien hierüber in Streit, was wir wenn möglich
verhindern möchten.
Aufgrund des sehr persönlichen Bereiches, Erbe wird man schließlich meist
über den Verlust eines nahen Angehörigen, sind erbrechtliche Mandate meist
von einem sehr vertrauten und emotionalen Mandantenverhältnis geprägt. Wir
verstehen uns nicht nur als rechtliche Hilfe, sondern im Bedarfsfall auch
als Schulter zum Anlehnen und zum Schutz suchen.
So arbeiten wir insbesondere eng mit Jungendorganisationen zusammen, die
Jugendliche und junge Erwachsene im Falle des Todes der
erziehungsberechtigten Verwandten begleiten. In dieser Zusammearbeit ergibt
es sich regelmäßig, dass wir zu Ratgebern auch außerhalb der rechtlichen
Sphäre werden.
Selbstverständlich vertreten und beraten wir aber auch Menschen, die ihren
letzten Willen geregelt wissen wollen. Erbrechtliche Regelungen sind sehr
komplex, gibt es doch viele unbekannte Pflichtregelungen und Steuerfallen,
die es zu vermeiden gilt.
Wesentliche Fragen, mit Beratung aber auch Handlungsbedarf, sind:
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Wer ist Erbe?
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Wie mache ich ein Testament?
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Welche Rechtsstellung hat der Erbe? Welche Ansprüche kann man wie geltend
machen?
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Wie muss der Nachlass verwaltet werden?
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Wie ist der Nachlass zu verteilen?
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Wie wirken sich Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall aus?
Antworten und Beratung auf diese und andere Fragen gibt Ihnen gerne Herr
Rechtsanwalt Thorsten Schmitter. Im Sekretariat steht Ihnen Frau Sabrina Drichel für die Vereinbarung
eines Termins gerne zur Verfügung.
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