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Seite drucken Familienrecht

Die familienrechtliche Beratung beginnt bei der Eingehung einer Lebensgemeinschaft und endet mit dem Tod - ggf. auch wenn die Eheleute bereits geschieden sind.

Das Familienrecht ist kein abstraktes Rechtsgebiet, dass man anhand von Gesetzen lösen kann. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hilft nicht notwendigerweise weiter. Gerade im Kindschaftsrecht muss sich eine richterliche Entscheidung zunächst am Kindeswohl orientieren. Dass das Kindeswohl aber nicht allgemeingültig definiert werden kann, liegt auf der Hand. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und zu bewerten. Dies macht die Schwierigkeit, aber auch den Reiz des Familienrechts aus.

Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsberater, sondern auch als moralische Stütze, die unsere Mandanten bei emotionalen Abgründen und scheinbar unkalkulierbaren Schickanen, die eine Beratung alleine "auf dem Papier" unmöglich machen, zur Seite steht und mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen hilft die Situation zu meistern.

Unser familienrechtliches Dezernat umfasst daher sowohl die Beratung als auch die Interessenvertretung u.a. bei

Für eine allgemeine Beratung oder ein konkretes Anliegen steht Ihnen unsere Kooperationspartnerin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Lucia Zingraf-Andreas, zur Verfügung. Die Vereinbarung eines Termins in unserem Hause nehmen sie bitte im Sekretariat über Frau Sabrina Drichel vor.