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Die familienrechtliche Beratung beginnt bei der Eingehung einer
Lebensgemeinschaft und endet mit dem Tod - ggf. auch wenn die Eheleute
bereits geschieden sind.
Das Familienrecht ist kein abstraktes Rechtsgebiet, dass man anhand von
Gesetzen lösen kann. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hilft nicht
notwendigerweise weiter. Gerade im Kindschaftsrecht muss sich eine
richterliche Entscheidung zunächst am Kindeswohl orientieren. Dass das
Kindeswohl aber nicht allgemeingültig definiert werden kann, liegt auf der
Hand. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und zu bewerten. Dies macht die
Schwierigkeit, aber auch den Reiz des Familienrechts aus.
Wir verstehen uns nicht nur als Rechtsberater, sondern auch als moralische
Stütze, die unsere Mandanten bei emotionalen Abgründen und scheinbar
unkalkulierbaren Schickanen, die eine Beratung alleine "auf dem Papier"
unmöglich machen, zur Seite steht und mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen
hilft die Situation zu meistern.
Unser familienrechtliches Dezernat umfasst daher sowohl die Beratung als
auch die Interessenvertretung u.a. bei
Für eine allgemeine Beratung oder ein konkretes Anliegen steht Ihnen unsere
Kooperationspartnerin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Lucia
Zingraf-Andreas, zur Verfügung. Die Vereinbarung
eines Termins in unserem Hause nehmen sie bitte im Sekretariat über Frau
Sabrina Drichel vor. |