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Wohnungseigentumsrecht
Allgemeines
Im Bereich des Wohnungseigentums finden sich eine Vielzahl von beteiligten
Personen, Gruppen und Institutionen. Dies sind zum Beispiel die Gemeinschaft
der Eigentümer als Ganzes, die einzelnen Eigentümer, eine Gruppe von
Eigentümern, der Beirat, der Vorsitzende bzw. einzelne Mitglieder des
Beirates, die Verwaltung, die Wohnungseigentümerversammlung, Mieter
einzelner Wohnungseigentümer, Firmen die mit Arbeiten durch die Gemeinschaft
oder von anderen Beteiligten am Gemeinschafts- oder Sondereigentum
beauftragt werden.
Allein aus dem Umfang der Aufzählung der möglichen beteiligten Personen oder
Gruppierungen ergeben sich in der Praxis eine Vielzahl von unterschiedlichen
Rechtsbeziehungen. Diese Rechtsbeziehungen richten sich dabei nach völlig
unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.
Gerade in größeren Gemeinschaften, aber auch bei kleineren, besteht daher
ein erhebliches Konfliktpotential auf Grund der Vielzahl der möglichen
beteiligten Parteien. Dabei kann es um kleinere Außenstände eines
Eigentümers bezüglich der fälligen Wohngeldzahlung gehen, aber auch um hohe
Beträge bei dem Beschluss der Jahresabrechnung.
Oft werden Fragen gestellt wie
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Kann ich als Eigentümer die Gemeinschaft zwingen Wasseruhren einzubauen
und danach abzurechnen?
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Muss ich als Sondernutzungsberechtigter immer alle Kosten für die
Instandhaltung des betroffenen Gemeinschaftseigentums alleine tragen?
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Kann ich die Gemeinschaft zwingen eine bestimmte Instandhaltungsmaßnahme
zu beschließen?
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Wie kann die Gemeinschaft gegen Wohnungseigentümer vorgehen, die über
Jahre das Wohngeld nicht oder nicht pünktlich zahlen?
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Wie hafte ich als Eigentümer wenn mein Mieter Schäden am
Gemeinschaftseigentum verursacht?
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Wie kann die Gemeinschaft gegen den Mieter eines Eigentümers vorgehen,
wenn dieser Mieter den Hausfrieden stört?
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Wie und in welchem Verfahren kann ich Beschlüsse der
Wohnungseigentümerversammlung anfechten?
Diese beispielhafte Aufzählung zeigt schon die Vielzahl der möglichen
Probleme. Oft hilft hier schon im Vorfeld eine professionelle Beratung
spätere Konflikte zu vermeiden. Dies insbesondere in Hinblick darauf, dass
es sich bei Wohnungseigentum um eine Angelegenheit handelt, die langjähriges
Zusammenleben auf einem bestimmten Raum in einer Gemeinschaft zum Gegenstand
hat.
Das Wohnungseigentumsrecht wird bearbeitet von Herrn Rechtsanwalt Marcel
Schulze Bomke-Vossschulte. Im Sekretariat steht Ihnen Frau Sabrina Drichel
für die Vereinbarung eines
Termins gerne zur Verfügung.
Stichwortregister
Gemeinschaftsrecht WEG-Novelle
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