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Seite drucken Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht ist eines der am weit verzweigtesten Rechtsgebiete. Die Komplexität, Schwierigkeit und gelegentlich sogar existentielle Bedeutung eines straßenverkehrsrechtlichen Vorganges werden durch die Betroffenen nicht selten unterschätzt. Auch werden rechtliche Zusammenhänge zwischen einem Straf- oder Bußgeldverfahren und einem späteren Verfahren um die Fahrerlaubnis oder deren Auswirkungen auf die Haftung beim Unfallschaden in der Praxis durch den Betroffenen mangels ausreichender Kenntnisse meist übersehen.

Unsere Tätigkeit im Bereich Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen:

  • die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, die selbst ohne Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bei fremdverschuldetem Unfall regelmäßig für den Geschädigten nicht mit Kosten verbunden ist;
  • die Verteidigung sowohl in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen, für die bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht weitgehend Kostendeckung gewährt wird; hierzu gehört insbesondere die Vermeidung von Eintragungen in das Verkehrszentralregister (Punkten), eines Fahrverbotes oder des Entzugs der Fahrerlaubnis;
  • die Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis, also bei Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben; hiervon betroffen sind vor allem jene Menschen, die auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder nach Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis verloren haben, aber auch z.B. Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe;
  • die Vertretung rechtlicher Interessen gegenüber der Kfz-Versicherung, sei es Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.

Daneben gehören nach unserem Verständnis zum Verkehrsrecht alle Rechtsprobleme "rund ums Auto". Daher erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf die Beratung und Interessenvertretung beim Autokauf, sei es als Käufer oder Verkäufer von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen und deren Finanzierung, mithin z.B. auch auf den Bereich des Kfz-Leasing.

Das Verkehrsrecht wird von Rechtsanwalt Ralf Rütter bearbeitet. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein und Vertrauensanwalt des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Im Sektretariat steht Ihnen Frau Svenja Hamacher für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.