|
Das Straßenverkehrsrecht ist eines der am weit verzweigtesten Rechtsgebiete.
Die Komplexität, Schwierigkeit und gelegentlich sogar existentielle
Bedeutung eines straßenverkehrsrechtlichen Vorganges werden durch die
Betroffenen nicht selten unterschätzt. Auch werden rechtliche Zusammenhänge
zwischen einem Straf- oder Bußgeldverfahren und einem späteren Verfahren um
die Fahrerlaubnis oder deren Auswirkungen auf die Haftung beim Unfallschaden
in der Praxis durch den Betroffenen mangels ausreichender Kenntnisse meist
übersehen.
Unsere Tätigkeit im Bereich Straßenverkehrsrecht umfasst im Wesentlichen:
-
die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden,
die selbst ohne Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bei
fremdverschuldetem Unfall regelmäßig für den Geschädigten nicht mit Kosten
verbunden ist;
-
die Verteidigung sowohl in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen,
für die bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht
weitgehend Kostendeckung gewährt wird; hierzu gehört insbesondere die
Vermeidung von Eintragungen in das Verkehrszentralregister (Punkten),
eines Fahrverbotes oder des Entzugs der Fahrerlaubnis;
-
die Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren rund um die Fahrerlaubnis,
also bei Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes, welche die Eignung zum Führen
von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben; hiervon betroffen sind vor allem
jene Menschen, die auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder nach
Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis verloren haben, aber auch z.B.
Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe;
-
die Vertretung rechtlicher Interessen gegenüber der Kfz-Versicherung,
sei es Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
Daneben gehören nach unserem Verständnis zum Verkehrsrecht alle
Rechtsprobleme "rund ums Auto". Daher erstreckt sich unsere Tätigkeit auch
auf die Beratung und Interessenvertretung beim Autokauf, sei es als
Käufer oder Verkäufer von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen und deren
Finanzierung, mithin z.B. auch auf den Bereich des Kfz-Leasing.
Das Verkehrsrecht wird von Rechtsanwalt Ralf Rütter bearbeitet. Er ist
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
im Deutschen Anwaltsverein und Vertrauensanwalt des Automobilclubs von
Deutschland (AvD). Im Sektretariat steht Ihnen Frau Svenja Hamacher für die Vereinbarung
eines Termins gerne zur Verfügung.
|