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Seite drucken Versicherungsrecht

Das private Versicherungsrecht nimmt in der Praxis der Rechtsanwälte und Gerichte einen immer größeren Raum ein. Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es in Deutschland über 500 Millionen Verträge mit jährlich ca. 50 Millionen Schadensfällen.

Nicht selten offenbart sich dem Versicherungsnehmer im Schadensfall die Diskrepanz zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen Versicherungsschutz. Was und in welchem Umfang versichert ist, ergibt sich dabei nicht nur aus dem Versicherungsschein (Police), sondern in erster Linie aus den Versicherungsbedingungen. Da die Versicherungsbedingungen nicht nur optisch schwer zu lesen, sondern auch inhaltlich für den Laien kaum verständlich sind, werden sie fast immer vom Versicherungsnehmer ignoriert, zumal er sie meist erst zusammen mit der Police, also nach Vertragsschluss erhält.

Für die Bearbeitung eines versicherungsrechtlichen Mandats sind aber sowohl der Versicherungsschein als auch die seinerzeit beigefügten Versicherungsbedinungen unverzichtbar; notfalls muss eine Abschrift beider Unterlagen beim Versicherer angefordert werden.

Zu unserem Tätigkeitsfeld im Rahmen des Versicherungsrechts gehören

  • die Sachschadenversicherungen, u.a. die Hausratversicherung, die Wohngebäude- und Feuerversicherung und die Haftpflichtversicherung;
  • die Personenversicherungen, u.a. die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Unfallversicherung sowie die private Krankenversicherung;