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Das private Versicherungsrecht nimmt in der Praxis der Rechtsanwälte und
Gerichte einen immer größeren Raum ein. Allein im Bereich der
Individualversicherung gibt es in Deutschland über 500 Millionen Verträge
mit jährlich ca. 50 Millionen Schadensfällen.
Nicht selten offenbart sich dem Versicherungsnehmer im Schadensfall die
Diskrepanz zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen
Versicherungsschutz. Was und in welchem Umfang versichert ist, ergibt sich
dabei nicht nur aus dem Versicherungsschein (Police), sondern in erster
Linie aus den Versicherungsbedingungen. Da die Versicherungsbedingungen
nicht nur optisch schwer zu lesen, sondern auch inhaltlich für den Laien
kaum verständlich sind, werden sie fast immer vom Versicherungsnehmer
ignoriert, zumal er sie meist erst zusammen mit der Police, also nach
Vertragsschluss erhält.
Für die Bearbeitung eines versicherungsrechtlichen Mandats sind aber sowohl
der Versicherungsschein als auch die seinerzeit beigefügten
Versicherungsbedinungen unverzichtbar; notfalls muss eine Abschrift beider
Unterlagen beim Versicherer angefordert werden.
Zu unserem Tätigkeitsfeld im Rahmen des Versicherungsrechts gehören
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die Sachschadenversicherungen, u.a. die Hausratversicherung, die
Wohngebäude- und Feuerversicherung und die Haftpflichtversicherung;
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die Personenversicherungen, u.a. die Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Unfallversicherung sowie die
private Krankenversicherung;
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