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Unsere Tätigkeit umfasst:
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Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Fragen - Fertigung von
Vertragsurkunden
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Außergerichtliche Vertretung von Vermietern/Verpächtern sowie
Mietern/Pächtern gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner und Dritten
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Gerichtliche Vertretung in Klageverfahren, in Verfahren gerichtet auf den
Erlass bzw. die Abwehr von einstweiligen Verfügungen und in selbständigen
Beweisverfahren
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Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen
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Wahrnehmung von Übergabeterminen, Rückgabeterminen, Besichtigungsterminen,
Sachverständigenterminen
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Zustellung von Schriftstücken (Kündigungen etc.)
In Fragen der Begründung von Miet-/Pachtverhältnissen:
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Selbstauskunft des Mieters/Pächters,
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Miet-/Pachtverträge,
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Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag,
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Untermietvertrag,
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Betriebskostenvereinbarung,
Kautionsvereinbarung,Kleinreparaturvereinbarung,
Schönheitsreparaturvereinbarung, Tierhaltungsvereinbarung,
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Nachtragsvereinbarungen, nachträgliche Renovierungsvereinbarungen,
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Mietpreisvereinbarung, Optionsvereinbarungen,
Konkurrenzschutzvereinbarung, Verwaltungskostenvereinbarung,
Werbevereinbarung,
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individuelle Vereinbarungen
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Wahrung von Schriftformerfordernissen (Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten
bei Nichtbeachtung)
In Fragen der Durchführung von Miet-/Pachtverhältnissen:
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Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumübergaben bei Miet-/Pachtbeginn
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Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen
(Nebenkostenabrechnungen)
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Mietanpassungen/-erhöhungen bei Staffel-/Indexmieten, bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete, bei Modernisierungen
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Betriebskostenvorauszahlungsanpassungen/-erhöhungen
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Mängel der Mietsache, Schimmelpilzbefall
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Mietminderung, Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, Selbstvornahmerechte
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Schönheitsreparaturen, Renovierung
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Anzeige-/Duldungspflichten von Vermieter und Mieter
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Besichtigungs-/Betretungsrechte
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Miet-/Pachtverhältnis nach dem Tode eines Mieters/Pächters
In Fragen der Beendigung von Miet-/Pachtverhältnissen:
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Kündigungen wegen Eigenbedarf, wirtschaftlicher Verwertung,
Pflichtverstößen, insbesondere Zahlungsrückständen, unpünktlicher
Zahlungen, Störung des Hausfriedens, Gefährdung der Mietsache, Mängeln der
Mietsache usw.
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Wahrung von Abmahnungs- und Kündigungserfordernissen
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Aufhebungsvereinbarungen
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Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumrückgabe bei Miet-/Pachtende
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Pflichten des Mieters nach beendetem Mietverhältnis
(Schönheitsreparaturen, Reinigung, Rückbaupflichten etc.)
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Wahrung von Fristsetzungserfordernissen
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Schäden an der Mietsache, Schadenersatz (kurze Verjährung)
In Grundstücks- und Immobilienfragen:
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Veräußerung/Erwerb von Immobilien
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Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potentiellen Immobilienkaufs
(Due Diligence)
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Prüfung bestehender Mietverhältnisse beim beabsichtigten Verkauf/Kauf
vermieteter Immobilien
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Begleitung bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlung, Vertragsabschluss
und Vertragsdurchführung im Immobiliengeschäft
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Maklerrecht
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Zwangsverwaltung
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Zwangsversteigerung
Das Miet- und Pachtrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie
Wohnungseigentumsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schulze
Bomke-Vossschulte bearbeitet. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt mit diesem
Tätigkeitsschwerpunkt beruflich tätig, zunächst bis 2001 in einer
überörtlichen Sozietät, seit 2002 bei den Rechtsanwälten Schmitter & Rütter.
Zu den vertretenen privaten als auch gewerblichen Vermietern, Mietern und
Hausverwaltungen bestehen vielfach langjährige Mandantenverhältnisse.
Im Sekretariat steht Ihnen Frau Sabrina Drichel für die Vereinbarung
eines Termins gerne zur Verfügung.
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