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Seite drucken Miet- und Pachtrecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Fragen - Fertigung von Vertragsurkunden
  • Außergerichtliche Vertretung von Vermietern/Verpächtern sowie Mietern/Pächtern gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner und Dritten
  • Gerichtliche Vertretung in Klageverfahren, in Verfahren gerichtet auf den Erlass bzw. die Abwehr von einstweiligen Verfügungen und in selbständigen Beweisverfahren
  • Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen
  • Wahrnehmung von Übergabeterminen, Rückgabeterminen, Besichtigungsterminen, Sachverständigenterminen
  • Zustellung von Schriftstücken (Kündigungen etc.)

In Fragen der Begründung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Selbstauskunft des Mieters/Pächters,
  • Miet-/Pachtverträge,
  • Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag,
  • Untermietvertrag,
  • Betriebskostenvereinbarung, Kautionsvereinbarung,Kleinreparaturvereinbarung, Schönheitsreparaturvereinbarung, Tierhaltungsvereinbarung,
  • Nachtragsvereinbarungen, nachträgliche Renovierungsvereinbarungen,
  • Mietpreisvereinbarung, Optionsvereinbarungen, Konkurrenzschutzvereinbarung, Verwaltungskostenvereinbarung, Werbevereinbarung,
  • individuelle Vereinbarungen
  • Wahrung von Schriftformerfordernissen (Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung)

In Fragen der Durchführung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumübergaben bei Miet-/Pachtbeginn
  • Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen)
  • Mietanpassungen/-erhöhungen bei Staffel-/Indexmieten, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, bei Modernisierungen
  • Betriebskostenvorauszahlungsanpassungen/-erhöhungen
  • Mängel der Mietsache, Schimmelpilzbefall
  • Mietminderung, Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, Selbstvornahmerechte
  • Schönheitsreparaturen, Renovierung
  • Anzeige-/Duldungspflichten von Vermieter und Mieter
  • Besichtigungs-/Betretungsrechte
  • Miet-/Pachtverhältnis nach dem Tode eines Mieters/Pächters

In Fragen der Beendigung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Kündigungen wegen Eigenbedarf, wirtschaftlicher Verwertung, Pflichtverstößen, insbesondere Zahlungsrückständen, unpünktlicher Zahlungen, Störung des Hausfriedens, Gefährdung der Mietsache, Mängeln der Mietsache usw.
  • Wahrung von Abmahnungs- und Kündigungserfordernissen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumrückgabe bei Miet-/Pachtende
  • Pflichten des Mieters nach beendetem Mietverhältnis (Schönheitsreparaturen, Reinigung, Rückbaupflichten etc.)
  • Wahrung von Fristsetzungserfordernissen
  • Schäden an der Mietsache, Schadenersatz (kurze Verjährung)

In Grundstücks- und Immobilienfragen:

  • Veräußerung/Erwerb von Immobilien
  • Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potentiellen Immobilienkaufs (Due Diligence)
  • Prüfung bestehender Mietverhältnisse beim beabsichtigten Verkauf/Kauf vermieteter Immobilien
  • Begleitung bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlung, Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung im Immobiliengeschäft
  • Maklerrecht
  • Zwangsverwaltung
  • Zwangsversteigerung

Das Miet- und Pachtrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Wohnungseigentumsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schulze Bomke-Vossschulte bearbeitet. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt beruflich tätig, zunächst bis 2001 in einer überörtlichen Sozietät, seit 2002 bei den Rechtsanwälten Schmitter & Rütter. Zu den vertretenen privaten als auch gewerblichen Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen bestehen vielfach langjährige Mandantenverhältnisse.

Im Sekretariat steht Ihnen Frau Sabrina Drichel für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.