| 13.07.11 - Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der
Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 entschieden,
dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der
Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden
können. |