| 26.08.11 - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über drei Klagen gegen
Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil
ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen)
Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen
internetfähigen PC. |