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Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe zählt bei getrennten Ehegatten nur das eigene Einkommen
01.02.05 -
Bei dem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe ist das Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten nicht anrechenbar, denn es fehlt grundlegend an der zum Wesen der Ehe gehörenden Lebens- und Wirtschaftgemeinschaft.
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