Eine erhebliche Bauimmissionen auf einem Nachbargrundstück nach Einzug des
Mieters kann für die Dauer der Baumaßnahmen eine Minderung der Miete
rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Zum Hintergrund: Die Mieterin hatte den Mietvertrag über die in Berlin-Mitte
gelegene Wohnung im Jahr 2000 geschlossen. Zu jener Zeit befand sich in der
Nachbarschaft eine mit Bäumen bewachsene Baulücke.

Zwischen 2013 und 2015 wurden auf diesem Grundstück eine Tiefgarage und ein
Gebäude errichtet, was zu erheblicher Bauimmission durch Lärm, Schmutz und
Erschütterungen sowohl wochentags als auch am Wochenende führte. Die
Mieterin verlangte nunmehr mit ihrer Klage knapp 950 Euro – entsprechend gut
20 Prozent der bereits gezahlten vollen Miete für die Monate Juni 2014 bis
März 2015 – zurück.

Die Details zum Verfahren und Entscheidungsgründe des Landgerichts lesen Sie
in unserem Urteil
des Monats
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Foto: Kurt Michel/pixelio.de