Der Bundesgerichtshof hat sich im Zusammenhang mit der Haftung für
Urheberrechtsverletzungen mit den Anforderungen an die Sicherung eines
Internetanschlusses mit WLAN-Funktion befasst.

Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film “The
Expendables 2”.Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen
Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen unbekannten
Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden, der sich unberechtigten Zugang
zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Die Klage blieb in allen Instanzen
erfolglos.

Zwar ist der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion zur Prüfung
verpflichtet, ob der eingesetzte Router für den privaten Bereich
marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard
sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt.
Im Streitfall konnte der Beklagten aber nicht nachgewiesen werden, dass sie
diese Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend getroffen hatte.

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