Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine neue Fassung der “Düsseldorfer Tabelle”.
Die Unterhaltsrichtlinie wird stets vom Oberlandesgericht Düsseldorf in
Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten Köln und Hamm sowie dem
Deutschen Familiengerichtstag festgesetzt und angepasst. Sie wurde erstmals
1962 aufgestellt, nachdem eine Mutter gegen die Ablehnung ihrer Forderung
nach Aufstockung des Kindesunterhalts durch das Landgericht Düsseldorf
Beschwerde eingereicht hat. Die “Düsseldorfer Tabelle” besteht aus vier
Teilen: dem Kindesunterhalt, dem Ehegattenunterhalt, der
Mangelfallberechnung und dem Verwandtenunterhalt.

Die Anpassung zum 1. Januar 2015 berücksichtigt die gleichzeitig in Kraft
getretene Erhöhung der “Hartz IV”-Sätze. Ferner wurden die Selbstbehalte bei
Unterhaltspfl ichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen
Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben.

Einen Vergleich zwischen dem bisherigen und dem neuen Selbsterhalt sowie die
gesamte “Düsseldorfer Tabelle” als Download finden Sie hier.

Foto: Petra Bork/pixelio.de