Das Jahr 2015 bringt für die Teilnehmer am Straßenverkehr eine Reihe von
Neuerungen mit sich. Sie betreffen das Zulassungswesen, technische
Ausstattungen von Fahrzeugen sowie Versicherungsbeiträge. Im Einzelnen sind
dies:

Zulassung per Internet
An- und Ummeldungen von Fahrzeugen
erfordern ab 2015 nicht mehr unbedingt das persönliche Erscheinen bei der
Zulassungsbehörde, vielmehr können sie auch vom heimischen PC aus erledigt
werden. Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt ein spezielles
Internetportal einrichten, das im Januar online geschaltet werden soll. Für
neue Nummernschilder und Fahrzeugscheine ist außerdem ein zusätzlicher
QR-Code vorgeschrieben.

Neue Abgasnorm EURO 6
Bereits seit September 2014 gilt die neue
Abgasnorm EURO 6 für Neuwagen, die den Stickoxid-Ausstoß reduzieren soll.
Betroffen sind davon vor allem Diesel-Pkw. Die so genannten Umweltplaketten
bleiben davon allerdings unberührt; Autofahrer können auch weiterhin mit
den Plaketten EURO 4 und EURO 5 in die Umweltzonen der Innenstätte einfahren.

Notruf per E-Call
Neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen
spätestens ab kommenden Oktober über das automatische Notrufsystem E-Call
verfügen. Dieses setzt automatisch einen Notruf an die Rufnummer 112 ab,
sobald ein Airbag auslöst. Auch werden dann Positionsangaben und die letzte
Fahrtrichtung übermittelt.

DIN-Norm für Verbandskästen
Verbandskästen müssen ab
diesem Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen. Alte Verbandskästen
dürfen allerdings noch bis zu ihrem Verfallsdatum weitergenutzt werden.

Neue Versicherungstypen-Klassen
Die Kfz-Versicherer haben
bereits angekündigt, rund ein Viertel aller zugelassenen
Fahrzeugtypen-Klassen in der Haftpflichtversicherung zu ändern. Danach
sollen 14 Prozent hoch- und zwölf Prozent der Fahrzeuge heruntergestuft
werden. In der Vollkaskoversicherung müssen sogar fast 50 Prozent der
Autofahrer mit Änderungen rechnen. Hier werden zehn Prozent der Fahrzeuge
hoch- und 36 Prozent heruntergestuft. Ähnlich sieht es bei der
Teilkaskoversicherung aus.

Für Fragen rund ums Thema Verkehrsrecht steht Ihnen unser Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ralf
Rütter
, zur Verfügung.

Foto: Th. Reinhardt/pixelio.de