Für Maler und Lackierer, das Gerüstbauhandwerk und Leiharbeitnehmer sind
neue Mindestlöhne festgesetzt und mittlerweile in Kraft getreten.

Die sogenannte allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze liegt für Leiharbeiter
ab dem 1. Juni 2017 in den neuen Bundesländern bei 8,91 Euro, in den alten
Bundesländern bei 9,23 Euro. Der Mindestlohnausschuss hatte die neuen
Konditionen bereits zum 1. März 2017 eingeführt, damals aber nur für
tarifgebundene Zeitarbeitsunternehmen aus Deutschland. Die neue
Lohnuntergrenze ist nun allgemeinverbindlich und somit auch für ausländische
Anbieter und tarifunabhängige Zeitarbeitsfirmen verpflichtend.

Bereits zum 1. Mai 2017 wurde der Mindestlohn für Maler und Lackierer
angepasst und ist auf 10,35 Euro je Stunde für ungelernte Arbeiter
angestiegen. Dies gilt für das gesamte Bundesgebiet. Für gelernte Arbeiter
erfolgt für das Bundesland Berlin eine Anpassung auf 13,10 Euro (vorher
12,90 Euro) und wird damit auf das Niveau des West-Mindestlohns angeglichen.
In den alten Ländern beträgt der Mindestlohn für Maler und Lackierer
unverändert 13,10 Euro je Stunde. In den neuen Ländern erhöht er sich für
Gelernte zum 1. Mai 2017 je Stunde auf nunmehr 11,85 Euro (statt 11,30 Euro).

Auch im Gerüstbauhandwerk wurde der Branchen-Mindestlohn erhöht: Er beträgt
seit 1. Mai 2017 11 Euro/Stunde im gesamten Bundesgebiet.

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