Das Landgericht Augsburg verurteilt einen 18 Jahre alten Jugendlichen und
seine 19-jährige Freundin wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das
Pärchen sorgte an Weihnachten 2014 mit sexuellen Handlungen in einem
Erlebnisbad im Augsburger Vorort Neusäß für Aufregung. Ihre Berufung gegen
den verhängten zweiwöchigen Jugendarrest gegen ihn und den Wochenendarrest
plus 32 Stunden Hilfsdienste gegen sie hatte in zweiter Instanz keinen
Erfolg.

Das junge Paar fühlte sich am besagten zweiten Weihnachtsfeiertag des
vergangenen Jahres in der “Erlebnisgrotte” des Schwimmbads unbeobachtet,
doch ein Badegast entdeckte die beiden und beschwerte sich über diese
“Schweinerei”. Auch zwei Bademeister erwischten sie inflagranti, denn
Unterwasserkameras machten sie auf die Geschehen aufmerksam. Als Zeugen
schilderten sie, wie der junge Mann die Badehose bis auf die Knie
heruntergezogen hatte und man alles hätte sehen können. Dass es Videokameras
in dem Schwimmbad gibt, darauf wird im Eingangsbereich hingewiesen. Der Akt
sei gar nicht das Problem gewesen, sagte später der Geschäftsführer der
Therme gegenüber FOCUS online, normalerweise würde bei solchen Vorkommnissen
nur ermahnt und keine Anzeige erstattet, in diesem Falle wurde jedoch die
Aufmüpfigkeit des Pärchens ihnen zum Verhängnis. Weil es nämlich der
Aufforderung, sich anzuziehen und das Bad umgehend zu verlassen, nicht
nachkam, wurde die Polizei gerufen.

Die beiden Angeklagten erklärten über ihren Rechtsanwalt zwar, dass es zu
sexuellen Handlungen gekommen sei, der junge Mann dabei unter Alkoholeinfluss stand, es jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen sei. Der
Richter am LG Augsburg sah dies jedoch anders und stützt sich auf den
Videobeweis. Das Strafmaß des Amtsgerichts wurde durch ihn
bestätigt; das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Ausgburg – Urteil vom 19. August 2015

Motivbild: Rainer Sturm/pixelio.de