Verstößt ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten und inwieweit ist er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen? Mit dieser Fragestellung hat sich der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beschäftigt.

Der beklagte Mieter besaß 26 Gramm Marihuana in seiner Wohnung, als diese von der Polizei durchsucht wurde. Bei dem Polizeieinsatz entstand ein Schaden an der Wohnungstür, für deren Reperatur die Eigentümerin der Wohnung eine Kostenerstattung begehrt. Der eigentliche Anlass zur Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei stand jedoch nicht im Kausalzusammenhang mit dem Drogenfund und der Beklagte wurde später von dem Vorwurf, der die Durchsuchung begründete, freigesprochen.

Warum der Bundesgerichtshof die Schadensersatzklage gegen den Mieter deshalb zurückwies, lesen Sie in unserem aktuellen Urteil
des Monats
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